21.10.2021, 10:21
Hallo,
ich habe folgende Fragestellung:
Im Bereich der Straßenbauverwaltung ist es derzeit üblich, dass der Leiter einer Straßenmeisterei (EG11) immer nur von einem Leiter einer Nachbarmeisterei vertreten werden soll.
Neben dem Leiter gibt es in der Struktur den Technischen Angestellten (TA), welcher mit der EG9a vergütet wird. Mit einer Eingruppierung des TAs in die EG9a wird doch die Höherwertigkeit vergütet. Somit könnte auch der TA den Leiter (Urlaubsfall, Rechnungsfreigaben) vertreten, oder?
Mfg
ich habe folgende Fragestellung:
Im Bereich der Straßenbauverwaltung ist es derzeit üblich, dass der Leiter einer Straßenmeisterei (EG11) immer nur von einem Leiter einer Nachbarmeisterei vertreten werden soll.
Neben dem Leiter gibt es in der Struktur den Technischen Angestellten (TA), welcher mit der EG9a vergütet wird. Mit einer Eingruppierung des TAs in die EG9a wird doch die Höherwertigkeit vergütet. Somit könnte auch der TA den Leiter (Urlaubsfall, Rechnungsfreigaben) vertreten, oder?
Mfg