Zulage TVöD SuE
#1

Hallo, ich bin als Koordinatorin für Schulbegleitung in Ostholstein tätig und werde gemäß Tvöd Sue S12 bezahlt. Ich erhalte keine Zulage. Mein Arbeitgeber begründet dies damit, dass ich nicht direkt am Kind arbeite. Ist dies rechtens?
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#2

Nein. Zumindest wenn der Arbeitsvertrag umfassend die Anwendung des TVöD regelt. Wenn der Arbeitsvertrag nur eine Anwendung von Teilen des TVöD regelt kann dies je nach Wortlaut zulässig sein.
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