Zulage Praxisanleitende
#1

Hallo,
ich arbeite als hauptamtliche Praxisanleiterin in einem städtischen Krankenhaus und werde nach TVöD bezahlt,. Meine Kolleg*innen aus dem Haus, die nicht freigestellte Praxisanleiter*innen sind, haben einen Antrag auf eine monatliche Zulage gestellt. Sie können alle die Qualifikation zur Praxisanleitung nachweisen und arbeiten mindestens 15% der Gesamtarbeitzeit mit den Auszubildenden unserer Schule zusammen. Kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen?
Ich wäre dankbar für eine zeitnahe Antwort.
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#2

Aus meiner Sicht haben Ihre KollegInnen ebenfalls einen Anspruch auf die Zulage. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. 

Siehe: https://www.kommunalforum.de/praxisanleiter_zulage.php
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