14.01.2022, 12:46
Hallo,
ich übernehme wegen Krankheit des Betriebsleiters seine Funktion und erhalte daher die Zulage wegen "Höherwertiger Tätigkeit" (Differenz meiner Entgeltgruppe zur Entgeltgruppe des Betriebsleiters).
Nun wurde der Betrieb wegen Kurzarbeit für einige Wochen geschlossen und wir sind alle in Kurzarbeit. Für mich fallen daher nur noch die wenige Stunden im Monat an für die Betriebsleitertätigkeiten wie Inventuren, Teilnahme an Betriebsleiterbesprechungen (monatlich) sowie die Zuständigkeit für alle Anfragen und Belange der Mitarbeiter und der Verwaltung, welche normalerweise der Betriebsleiter erledigt hätte. Außerdem "Präsenz", wenn Anlieferungen oder Firmen anstehen (Montage-/Reparaturarbeiten).
Erhalte ich nun Kurzarbeitergeld für meine Entgeltgruppe oder das für meine Entgeltgruppe plus Zulage, oder wird gar nur anteilig der tatsächliche Aufwand der höherwertigen Tätigkeit während der Kurzarbeit berücksichtigt?
Ich konnte hierzu nichts Eindeutiges finden und schon gar keine Regelung im Tarifvertrag TVöD.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
ich übernehme wegen Krankheit des Betriebsleiters seine Funktion und erhalte daher die Zulage wegen "Höherwertiger Tätigkeit" (Differenz meiner Entgeltgruppe zur Entgeltgruppe des Betriebsleiters).
Nun wurde der Betrieb wegen Kurzarbeit für einige Wochen geschlossen und wir sind alle in Kurzarbeit. Für mich fallen daher nur noch die wenige Stunden im Monat an für die Betriebsleitertätigkeiten wie Inventuren, Teilnahme an Betriebsleiterbesprechungen (monatlich) sowie die Zuständigkeit für alle Anfragen und Belange der Mitarbeiter und der Verwaltung, welche normalerweise der Betriebsleiter erledigt hätte. Außerdem "Präsenz", wenn Anlieferungen oder Firmen anstehen (Montage-/Reparaturarbeiten).
Erhalte ich nun Kurzarbeitergeld für meine Entgeltgruppe oder das für meine Entgeltgruppe plus Zulage, oder wird gar nur anteilig der tatsächliche Aufwand der höherwertigen Tätigkeit während der Kurzarbeit berücksichtigt?
Ich konnte hierzu nichts Eindeutiges finden und schon gar keine Regelung im Tarifvertrag TVöD.
Bin für jeden Hinweis dankbar.