Zugang zum höheren Dienst
#1

Guten Morgen!

Derzeit bin ich in E12 eingruppiert.

Altersbedingt wird mein Vorgesetzter, welchen ich bereits vertrete, zum Ende des Jahres in Rente gehen. Dieser ist in E13 eingruppiert. Und selbstverständlich würde ich gerne "nachrücken" und mich auf diese Stelle dann bewerben.

Ich selbst bin seit mehr als 25 Jahren im öD. Den 2. Angestelltenlehrgang hatte ich bereits 1996 abgelegt.

Nun habe ich hier gelesen, dass als Qualifikation/Voraussetzungen für die Entgeltgruppe 13 ein wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. ein Master (vergleichbar höherer Dienst) erforderlich sei.

Bedeutet dies nun, dass ich überhaupt nicht die Entgeltgruppe 13 erreichen kann und E12 quasi die höchste Entgeltgruppe ist, welche ich aufgrund meiner Ausbildung erreichen kann?

Oder kann man als Beschäftigter auch ohne ein wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. einen Master in die Entgruppe 13 kommen?
Wenn ja, ist dann dort das Ende der (finanziellen) Karriere erreicht oder kann man dann auch ggfls. in den höheren Dienst, sprich E14, kommen? Oder ist das ohne die o. g. Voraussetzungen vollkommen ausgeschlossen?
Aufgrund der Altersstruktur der kompletten Führungsmannschaft würden in absehbarer Zeit auch noch E14-Stellen vakant.

Da ich mich bisher mit solchen tarifrechtlichen Dingen nicht auskenne, bin ich gespannt auf eure Antworten!
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#2

...welcher Tarifvertrag in welchem Bundesland?
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#3

Grundsätzlich können Aufgaben nach E13 auch ohne Master etc. übertragen werden. Welche Eingruppierung dann daraus folgen muss man sehen. Entscheidend ist im ersten Schritt welche Qualifikation in der Ausschreibung gefordert wird.

Eine Eingruppierung in E13 setzt in der Regel voraus, dass du als sonstiger Beschäftigter welcher "die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten" ausübt angesehen wirst. Die Hürde als sonstiger Beschäftigter anerkannt zu werden ist ggf. relativ hoch und erfordert u.a. einige Zeit der entsprechenden Tätigkeit.
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#4

(09.01.2018, 09:37)was_guckst_du schrieb:  ...welcher Tarifvertrag in welchem Bundesland?

TVÖD-Kommune im Lande NRW
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