Zensus - Bewerbung als Zähler
#1

Hallo,
unser Landkreis sucht Zähler für die Volkszählung (Zensus). Ich möchte mich eventuell bewerben. Mein Problem könnte aber mein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis sein ... Weiß jemand, ob man das vorlegen muss ?
Ferner möchte ich wissen, ob man die Aufwandsentschädigung versteuern muss. Wenn ich auf die 7,50 EUR noch Steuern zahlen muss, lohnt sich das für mich nicht.
Gruß
Anne
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#2

Die Aufwandsentschädigung ist steuerfrei. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden, wohl aber ist eine Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
"Ich erkläre, dass ich gerichtlich (durch Urteil, Strafbefehl) nicht bestraft bin, dass ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich nicht anhängig ist und dass meine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.(Als geordnet sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zu bezeichnen, wenn das bisherige Einkommen für die Bestreitung der Lebensführung ausreichte und keine Verpflichtungen Dritten gegenüber bestehen [z.B. Pfändungen, Abtretungen], die die Lebensführung wesentlich beeinträchtigen.)"
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