Zeitzuschlag
#1

Hallo,

ich arbeite beim Ordnungsdienst im Aussendienst und wollte mal wissen, wie hoch die Zeitzuschläge sind am We und abends. Danke
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#2

Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.

Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten
– je Stunde
a) für Überstunden
in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v. H.,
in den Entgeltgruppen 9c bis 15 15 v. H.,
b) für Nachtarbeit 20 v. H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v. H.,
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich 135 v. H.,
- mit Freizeitausgleich 35 v. H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v. H.,
f) für Arbeit an Samstagen von
13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht
im Rahmen von Wechselschichtoder
Schichtarbeit anfällt 20 v. H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.
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