Überstunden und Zeitzuschlag
#1

Hallo,
ich bin in einer Kommune im Bauamt tätig und habe ein-/zweimal im Monat Sitzungsdienst - also angeordnete Überstunden. Diese definieren sich ja nach § 7 Abs. 7 TVöD. Hinzu kommt der entsprechende Zeitzuschlag nach § 8 TVöD. Ich habe mich dazu entschieden, sowohl die Überstunden, wie auch den Zeitzuschlag in Freizeit auszugleichen.
Dazu habe ich folgende Frage:

Laut § 7 Abs. 7 heißt es, dass Überstunden nur dann als solche gelten, wenn Sie nicht in der gleichen bzw. der darauffolgenden Woche ausgeglichen werden. Da ich auch über meine Regelarbeitszeit hinaus länger arbeite, komme ich im Wochensoll jeweils auf meine Regelarbeitszeit, da ich sehr früh beginne und teilweise länger arbeite. Angenommen ich gehe einen Tag nach dem Sitzungsdienst früher, komme ich also nicht auf mein Tagessoll für diesen Tag. Durch die Anwesenheit an anderen Tagen, wird aber das Wochensoll erfüllt.
Mein Arbeitgeber ist nun der Meinung, dass aufgrund der Minusstunden an einem Tag der Zeitzuschlag verfällt, da somit die "Überstunden" vom Sitzungsdienst ausgeglichen wurden. Insgesamt erfülle ich aber durch meine Anwesenheit meine Wochenstunden. Ist diese Vorgehensweise richtig???
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