Zeitzuschläge in einer Abordnung
#1

Guten Abend, 
folgende Thematik:

-Abordnung mit dem Ziel der Versetzung für ein halbes Jahr.

-von E4 auf E9a    

-die Zulage im Zeitraum wurde bezahlt (ausgleich zwischen E4 zu E9a / § 14)

Jetzt zu meiner Frage:  

"In dem halben Jahr wurde mir die Zeitzuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) nach dem Stundenlohn der Entgeltgruppe E4 bezahlt anstatt nach der E9a."

Ist das so zulässig, bzw. kann man dagegen ohne Gericht vorgehen oder schließt das der spärliche TVl aus ?
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#2

Hinsichtlich der Zeitzuschläge ist es tariflich genau so geregelt.
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#3

(30.04.2022, 09:06)Gast schrieb:  Hinsichtlich der Zeitzuschläge ist es tariflich genau so geregelt.
danke für die Antwort
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