Zeitzuschläge - Abzug von der Vergütung?
#1

Liebe Community,

ich bin auf der Suchen nach einer neuen Anstellung und bin auf ein vielversprechendes Unternehmen gekommen.
Das Paket passt, allerdings hat sich eine Frage ergeben...

Im Gespräch würde mir mitgeteilt, dass ich die Vergütung als SuE 8b 3 erhalten kann. Dies sind im Moment 3463,08€.
Jedoch wird mein Bruttogehalt 200€ weniger betragen. Die Begründung hierfür war, dass Zuschläge für Nacht-, Samstag-, Sonntags- und Feiertagsarbeit in dieser Vergütung nicht enthalten sind. Trotzdessen müsse das ja gezahlt werden.

Nun meine Frage an euch:
- Ist das rechtens? Müssen die Zuschläge innerhalb der Vergütung berücksichtigt sein oder kann der Arbeitgeber die eigtl. extra kalkulieren und will hier nur "einsparen"?
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#2

Sofern hier tarifvertragliche Regelungen aus dem Bereich des Öffentlichen Dienstes umfänglich zur Anwendung kommen - mittels beidseitiger Tarifbindung oder v. a. arbeitsvertraglicher Bezugnahme - ist dies selbstverständlich rechtlich unzulässig.
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#3

Das bedeutet, der Arbeitgeber hat die Möglichkeit die Zuschläge in seiner Personalkostenkalkulation extra anzugeben und muss mir diese nicht abziehen? Kann ich da auf einen Paragraphen o.ä. verweisen?
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#4

Er kann auch mit 100.000 € im Monat kalkulieren.
Soweit er Förderung bekommt hängt es von den konkreten Förderungsbedingungen ab was er abrechnen kann.

Was er mit dem Arbeitnehmer vereinbart ist ein Stück frei. Der Arbeitnehmer muss keinen Vertrag mit weniger als S8b als Grundgehalt akzeptieren. Der Arbeitgeber muss keinen Vertrag schließen der mehr als das Angebotene vorsieht.
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#5

Sofern hier nach o. g. Ausführungen der TVöD (Bund oder VKA) oder der TV-L zur Anwendung kommt, sind die dort geregelten Arbeitsbedingungen (insbesondere Tabellenentgelt) Mindestbedingungen, von denen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf, § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz.
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#6

Okay, also in diesem Fall, privates Unternehmen was Entgelt in Höhe der Summe des Tvöd SuE zählt, aber diesen nicht "verpflichtend", dürfen die Zuschläge pauschal abgezogen werden?

Normalerweise werden diese aber in den Personalkosten mit kalkuliert?
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#7

Wenn kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, kann von den Arbeitsvertragsparteien letztlich alles vereinbart werden, was sich im Rahmen gesetzlicher Regelungen, wie z. B. Mindestlohn, Mindesturlaub etc. bewegt. Wie der Arbeitgeber die Höhe des (angebotenen) Arbeitsentgeltes berechnet bzw. kalkuliert, ist dann dabei ohne jeglichen Belang.
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