Vergütung der Schlafbereitschaft
#1

Ich arbeite als Dauernachtwache in einem Behindertenwohnheim. Arbeitsbeginn ist 19.30, Ende 7.00, am Wochenende 7.30. Von 23.00 bis 5.00 habe ich im Haus Schlafbereitschaft, bin also 12 Stunden im Haus. Angerechnet werden mir nur 7.5 Stunden. Wenn ich nachts wegen eines Vorkommnisses aufstehen muss, wird mir das nicht angerechnet. Ist das rechtens?
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#2

Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?
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