Zeitpunkt der Wirksamkeit der Höhergruppierung
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Hallo,

eine Kollegin hat einen Höhergruppierungsantrag gestellt. 3 Monate später erfolgte die Stellenbewertung mit dem Ergebnis, dass der Antrag gerechtfertigt war und die Kollegin höhergruppiert wird. Ab wann wird sie dann höhergruppiert? Ab dem Zeitpunkt des Antrages oder ab dem Zeitpunkt der Feststellung? Ich habe mal irgendetwas gehört von einer Beweis- und Darlegungspflicht des Antragstellers und dass erst nach danach die Höhergruppierung wirkt. Gibt es tarifrechtliche Normen dazu?
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