Zeitaufwand für Minijob - Verwaltung
#1

014 ,
aufgrund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung müssen wir zukünftig für rund 40 Kräfte im Jahr Minijobs anmelden.

Kann jemand grob einschätzen, wie viel Zeit und Stellenanteile dies in Anspruch nimmt, wenn man so etwas von Null aufbauen muss?

Ich sehe bei uns weder fachlich noch zeitlich jemanden, der diese Aufgabe noch nebenher schultern kann; denn wir sind eine Nebenstelle und nehmen sonst keinerlei Aufgaben einer Personalverwaltung wahr.
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#2

Habt Ihr denn kein Personalamt, das diese Aufgabe wahrnimmt? Irgendjemand muss doch auch Eure Gehälter überweisen, Zeit- und Urlaubskonten verwalten, usw. Es macht wenig Sinn, parallel eine Minijob-Verwaltung aufzubauen, denn macht braucht auch die fachlichen Hintergründe aus dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht, eine Abrechnungssoftware, usw.
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#3

Ich mache bei uns alle Personalabrechnungen und kann Dir deshalb sagen, dass Einstellungen als kurzfristig Beschäftigte sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, da hier die Anzahl der Arbeitstage/Jahr gezählt werden müssen, die Vertragszeiträume kontrolliert und wenn es Studenten sind, auch noch die Immatrikulationsbescheinigungen immer aktuell in der PA liegen müssen.
Bei Einstellung als Geringfügig Beschäftigte habt Ihr nur einmal Arbeit: Eingruppierung überlegen, Stundenanzahl überlegen, aber so, dass die 5.400 Euro (inkl. WZU) nicht überschritten wird. Nachteil bei Geringfügig Beschäftigte: sie haben das gleiche Recht wie eine Teilzeitkraft (Urlaub, LFZ bei Krankheit) und sie kosten noch knapp über 30 % für den Arbeitgeber dazu.
Wenn Ihr eine Personalstelle für die Abrechnung habt, geht das doch flott.
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#4

Hallo Bella1209,

vielen Dank für Deine Antwort!!! Ich denke, dass es geringfügig Beschäftigte sind, da die meisten das ganze Jahr für uns arbeiten. Mir war ehrlich gesagt noch gar nicht klar, dass geringfügig Beschäftigte auch Rechte wie Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, o.ä. haben... Was meinst Du mit WZU?

Ich denke mittlerweile, dass wir mit Arbeit überfordert sind, diese sollte tatsächlich von unserer Personalverwaltung wahrgenommen oder aber einem Steuerberater, Buchhaltungsbüro, o.ä. übertragen werden.

Gast aus Beitrag 1
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#5

(25.12.2015, 20:15)Gast schrieb:  . Mir war ehrlich gesagt noch gar nicht klar, dass geringfügig Beschäftigte auch Rechte wie Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, o.ä. haben...

Das ist scheinbar so einigen Arbeitgebern nicht klar. Aber wieso sollte der geringfügig Beschäftigte weniger Rechte haben? Die Minijobregelung ist eine rein steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelung und hat doch mit dem Arbeitsrecht nichts zu tun.
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