Zahlung einer Zulage im TVöD freiwillig möglich?
#1

Guten Tag,

ich wüsste sehr gerne, ob es im TVöD die Möglichkeit gibt, einem Beschäftigten, der im öffentlichen Dienst tätig ist und in EG 5 eingruppiert ist und dessen Arbeitsplatzbeschreibung keine Eingruppierung in EG 6 vorsieht, trotzdem freiwillig eine persönlich Zulage zu EG 6 zu zahlen?

Dieser Beschäftigte hat nicht die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, sondern zum Kaufmann für Bürokommunikation absolviert und aufgrund der fehlenden persönlichen Eignung (Rechts-Teil während der Ausbildung) wurde eine Höhergruppierung in EG 6 abgelehnt.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen!
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#2

freiwillig ist alles möglich.
Wenn der BM möchte, dass du nen 7er BMW als Dienstwagen mit Privatnutzung haben kannst, ist das auch möglich.

MfG
der flinke Finger
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#3

ganz so optimistisch ist das nun auch nicht, sonst steht er morgen in der Lokalpresse wegen Veruntreuung von Geldern und unsachmäßiger Bevorteilung. Ich denke hier muss mindestens eine plausible Zweckmäßigkeit vorliegen und sollte ohne außergewöhnliche Gründe nicht mehr als 50% seinen normalen Gehaltes übersteigen.

Maik
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#4

Man bekommt das, wie die Stelle bewertet ist.
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#5

Hallo Katharina,
schön wer gewesen, wenn du geschrieben hättest, man bekommst das was man verdient....das wäre doch mal eine schöne Diskussion ;-)

Maik
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#6

(11.07.2012, 18:16)Katharina schrieb:  Man bekommt das, wie die Stelle bewertet ist.

Naja, ich kenn da doch einige Beispiele, die dem widersprechen :-D
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