Zählen Mutterschutz und Erziehungsurlaub mit zur Berufserfahrung bei der Einstufung?
#1

Ich war vom 01.11.1978 bis 23.02.91 als Krankenschwester an einer Uni-Klinik angestellt.
Vom 11.10.1989 bis 23.02.1991 war ich wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub freigestellt. Anschließend habe ich gekündigt. Kann ich somit bei Neueinstellung auf Stufe drei eingestuft werden?
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#2

Mutterschutz ja, Erziehungsurlaub nein. Aber du hast ja Berufserfahrung gesammelt. Das Problem ist nur, dass diese Berufserfahrung Jahrzehnte zurück liegt. Da sich die Pflege seitdem stark verändert hat, MUSS diese Berufserfahrung nicht anerkannt werden. Aber sie KANN anerkannt werden, sprich es ist Verhandlungssache. Realistisch betrachtet wäre ich persönlich mit Stufe 2 zufrieden.
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