Winterdienstbereitschaft Privathandy
#1

Hallo zuammen, 
wie ist das während eurer Bereitschaft?
Werdet ihr immer am Privathandy bzw. Haustelefon
zum Dienst gebeten? Kenne das aus der Industrie so,
dass bei Bereitschaft der AG ein Diensthandy zu 
Verfügung stellt. Bei uns am Bauhof ist dem nicht so.
Am Bauhof soll man keine Privatgespräche führen
mit dem eigenen Handy aber zur Winterdienstbereitschaft
ist es dann wieder gut genug!!!
Wie ist das bei euch so?
Gruß
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#2

Ich sehe keine Pflicht ein Diensthandy zu stellen. Sinnvoll ist es allerdings schon. Zumindest sollte der der Bereitschaft hat eins bekommen. Das kann dann ja weitergegeben werden.
Bitte nicht zwei Dinge vermischen. Privatgespräche sind nun mal privat und daher außerhalb der bezahlten Arbeitszeit zu führen. Während der bezahlten Arbeitszeit hast Du ausschließlich deinem AG zu dienen. Dafür wirst Du ja auch bezahlt.
Da muss es aber mit der privaten Telefoniererei schon recht Überhand genommen haben, wenn das so strikt verboten ist...
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#3

Du bist aufgrund des Datenschutzes nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Deine privaten Rufnummern mitzuteilen. Es handelt sich bei den Telefonnummern um schützenswerte personenbezogene Daten.
Ferner bist Du nicht verpflichtet, ein privates Handy für dienstliche Zecke zu nutzen, es sei denn, das wurde so mit Dir vereinbart.
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#4

(07.03.2022, 12:25)Gast schrieb:  Du bist aufgrund des Datenschutzes nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Deine privaten Rufnummern mitzuteilen. Es handelt sich bei den Telefonnummern  um schützenswerte personenbezogene Daten.
Ferner bist Du nicht verpflichtet, ein privates Handy für dienstliche Zecke zu nutzen, es sei denn, das wurde so mit Dir vereinbart.

Selten so einen Unfug gelesen, sehen Sie sich mal den Art.49 DSGVO genau an.
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#5

Wo würde sich aus Art.49 DSGVO eine Pflicht zur Mitteilung der Handynummer ergeben? Oder gar eine Pflicht das private Handy für dienstliche Zwecke zu nutzen?
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#6

(17.03.2022, 15:54)Gast schrieb:  
(07.03.2022, 12:25)Gast schrieb:  Du bist aufgrund des Datenschutzes nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Deine privaten Rufnummern mitzuteilen. Es handelt sich bei den Telefonnummern  um schützenswerte personenbezogene Daten.
Ferner bist Du nicht verpflichtet, ein privates Handy für dienstliche Zecke zu nutzen, es sei denn, das wurde so mit Dir vereinbart.

Selten so ein Unfug gelesen, sehen Sie sich mal den Art.49 DSGVO genau an.

Ich würde eher sagen, dass Ihre Aussage Unfug ist. Fakt ist, dass die private Rufnummer geschützt ist und den Arbeitgeber nichts angeht. Das wird Ihnen jeder Datenschutzbeauftragte bestätigen.

Und selbstverständlich muss man sein privates Handy nicht für dienstliche Zwecke nutzen.
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#7

Fakt ist aber auch, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat die Festnetznummer seines Beschäftigte wegen der Rufbereitschaft zu erhalten.
Der Beschäftigte ist ja zur Rufbereitschaft verpflichtet. 

Bei uns geben alle ihre Handynummer an um in der Rufbereitschaft nicht zu Hause hocken zu müssen. Dadurch sind sie flexibler.
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#8

Der Arbeitnehmer muß sicherstellen, dass er während der Bereitschaftszeit erreichbar ist.
Dafür wird er bezahlt.

Mal außerhalb der Vorschriften gesprochen.
Du hast Dein privates Handy wohl ständig mit dabei (sonst gäbe es die Probleme ja nicht  Icon_idea )

Vermutlich könntest Du erreichen ein Handy vom Arbeitgeber für die Zeit der Bereitschaft zu bekommen.
Möchtest Du lieber zwei Handy´s in Deiner Bereitschaftszeit herumlaufen. Icon_eek 

Ich nicht. D020
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#9

Fakt ist, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat Personen in Rufbereitschaft erreichen zu können. Die dazu nötige Technik muss er ggf. zur Verfügung stellen.

Das viele freiwillig ihre private Telefonnummer zur Verfügung stellen ist zutreffend und dann auch datenschutzrechtlich etc. nicht zu beanstanden. Aber daraus folgt noch keine solche Pflicht.
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#10

Ich würde meine private Rufnummer nicht herausgeben und auch mein privates Handy nicht nutzen. Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Man sollte die beiden Bereiche klar trennen. Dann kann man in der Freizeit auch besser abschalten.
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#11

(17.03.2022, 20:23)Gast schrieb:  Wo würde sich aus Art.49 DSGVO eine Pflicht zur Mitteilung der Handynummer ergeben? Oder gar eine Pflicht das private Handy für dienstliche Zwecke zu nutzen?

Art. 6 DSGVO b/c/ E und Art. 49 DSGVO b/d


Der Winterdienst ist eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen und durch Gesetze geregelt, das berechtigte Interesse des Arbeitgebers ist dabei höher anzusehen als die des Arbeitnehmers.
Wenn, ich auf einem Bauhof arbeite und der hat eine Rufbereitschaft für den Winterdienst für seine Mitarbeiter dann gehört das zu meiner Arbeitsleistung, die ich zu erbringen haben.
Und um meinen Arbeitsvertrag erfüllen zu können, muss ich dann eben auch erreichbar sein in der Rufbereitschaft im Winterdienst.

Vielmehr besteht für die Herausgabe der privaten Handynummer ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers immer dann, wenn eine Telefonnummer zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (vgl. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG)

In diesen Fällen, in denen der Arbeitnehmer auch für seine Erreichbarkeit vergütet wird, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der privaten Handynummer. Daher muss der Arbeitnehmer eine Nummer angeben, unter welcher er in dem maßgeblichen Zeitfenster zu erreichen ist und muss in dieser Zeit auch erreichbar sein. Hierfür dürfte die Herausgabe der privaten Mobilfunk- und nicht nur der Festnetznummer erforderlich sein
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#12

(18.03.2022, 09:49)Gast schrieb:  
(17.03.2022, 20:23)Gast schrieb:  Wo würde sich aus Art.49 DSGVO eine Pflicht zur Mitteilung der Handynummer ergeben? Oder gar eine Pflicht das private Handy für dienstliche Zwecke zu nutzen?

Art. 6 DSGVO b/c/ E und Art. 49 DSGVO b/d


Der Winterdienst ist eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen und durch Gesetze geregelt, das berechtigte Interesse des Arbeitgebers ist dabei höher anzusehen als die des Arbeitnehmers.
Wenn, ich auf einem Bauhof arbeite und der hat eine Rufbereitschaft für den Winterdienst für seine Mitarbeiter dann gehört das zu meiner Arbeitsleistung, die ich zu erbringen haben.
Und um meinen Arbeitsvertrag erfüllen zu können, muss ich dann eben auch erreichbar sein in der Rufbereitschaft im Winterdienst.

Vielmehr besteht für die Herausgabe der privaten Handynummer ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers immer dann, wenn eine Telefonnummer zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (vgl. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG)

In diesen Fällen, in denen der Arbeitnehmer auch für seine Erreichbarkeit vergütet wird, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der privaten Handynummer. Daher muss der Arbeitnehmer eine Nummer angeben, unter welcher er in dem maßgeblichen Zeitfenster zu erreichen ist und muss in dieser Zeit auch erreichbar sein. Hierfür dürfte die Herausgabe der privaten Mobilfunk- und nicht nur der Festnetznummer erforderlich sein

Das sehe ich anders. Die privaten Telefonnummern stellen personenbezogene Daten dar. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen ist nur zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe der verarbeitenden Stellen erforderlich ist (z.B. § 3 Abs. 1 DSG NRW).

Die Verarbeitung privater Rufnummern ist natürlich nicht erforderlich, da dienstliche Handys bereitgestellt werden können.
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#13

Was nützt ein dienstliches Handy wenn ich keinen Mobilfunkempfang zu Hause habe?
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#14

Dann muss die Person sich während der Rufbereitschaft an einem Ort aufhalten wo man erreichbar ist. Sei es durch Bekanntgabe eines Festnetzanschlusses oder durch einen anderen Aufenthaltsort. Ggf. kann auch das Ergebnis sein, dass die Person nicht zur Rufbereitschaft eingeteilt werden kann.
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#15

Hi Leute,
Sorry das ich mich jetzt erst melde...
Da hab ich wohl ein Fass aufgemacht.
Danke für die Antworten.
Klar ist ja dass ich in der Rufbereitschaft erreichbar sein
muss und das auch bin. Mir gings nur ums Diensthandy.
Da die Mitarbeiter z.b. der Kanal oder allgem. Bereitschaft ua ein Diensthandy bekommen haben, aber die Winterbereitschaft bei 20 Mann wohl den Rahmen sprengen
würde... Ich lese ja hier auch die unterschiedlichsten
Meinungen und jeder handhabt das wohl anders.
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