Wer darf Winterdienstbereitschaft anordnen?
#1

Hallo ,

alle Jahre  wieder kommt der Winter.
Und das Thema Winterdienst beginnt von Neuem.
Wer darf eigentlich Winterdienstbereitschaft anordnen?
Unser Bauhofleiter will / kann die Verantwortung nicht mehr übernehmen, mit der Begründung : "Arbeits- und tarifrechtlich ist es bedenklich und nicht zulässig wenn er sich selbst Bereitschaft anordnet. Da er selbst bei der ausrückenden Truppe befindet. Kennt sich jemand damit aus ? D020   

Danke aus Bayern
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#2

Der Bürgermeister oder der Landrat bzw. die entsprechend ermächtigten Personen/Facheinheiten. In der Regel wird dies das Personalreferat sein. Ob man diese Aufgabe auch an Fachvorgesetzte gibt ist unterschiedlich. Tatsächlich halte ich die Anordnung für sich selber für schwierig. Zumindest diese sollte zumindest von dessen Fachvorgesetzten kommen. Dagegen kann das Konzept und der Einsatzplan durchaus vom Bauhofleiter erstellt werden und dann von dessen Vorgesetzten oder dem Personalreferat umgesetzt werden.
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