Winterdienst Hausmeister
#1

Hallo,
ich betreue als Hausmeister eine Berufsschule und eine Sprachschule mit Kindergarten. Bin normal angestellt 39h Woche.

Welche Regelungen gibt es bezüglich Winterdienst?
Wer muss mich anfordern?
An welchen Tarifvertrag muss sich der Arbeitgeber halten?
Wie wird die Rufbereitschaft entlohnt?
Wer ist haftbar, wenn ich meine Stunden voll habe und Ruhezeit brauche?

im Voraus schonmal Danke für eine Antwort
MfG
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#2

"Welche Regelungen gibt es bezüglich Winterdienst?"
Primär die Vorgaben die der jeweilige Arbeitgeber macht. Diese müssen gesetzliche und ggf. tarifliche Vorgaben beachten. Dort findet man in der Regel keine spezifischen Vorgaben für den Winterdienst außer ggf. für angrenzende öffentliche Wege.

"Wer muss mich anfordern?"
Das muss der Arbeitgeber regeln.

"An welchen Tarifvertrag muss sich der Arbeitgeber halten?"
An die Tarifverträge die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.

"Wie wird die Rufbereitschaft entlohnt?"
Im TVöD gibt es Regelungen wie stundenweise oder tageweise Rufbereitschaft zu bezahlen ist. Daneben ist dann der tatsächliche Arbeitseinsatz zu berücksichtigen.
https://www.kommunalforum.de/tvoed_rufbereitschaft.php

"Wer ist haftbar, wenn ich meine Stunden voll habe und Ruhezeit brauche?"
Soweit man dies rechtzeitig mitteilt grundsätzlich der Arbeitgeber.
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