Winterdienst-Bereitschaft
#1

Wie und Wo ist die Bereitschaft im Winterdienst geregelt? 
Darf es sein dass ich 5 Monate am Stücke eine Bereitschaft habe?

Danke im Voraus
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#2

"Wie und Wo ist die Bereitschaft im Winterdienst geregelt?"
Im Tarifvertrag.

"Darf es sein dass ich 5 Monate am Stücke eine Bereitschaft habe?"
Soweit es Rufbereitschaft ist wäre dies grundsätzlich möglich.
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#3

Bei mir sind es auch 5 Monate am Stück, nur Überstunden, sonst gibt es keine Vergütung... Keine Ausgleichsstunden etc...

An Weihnachten muss man Urlaub nehmen, aber man hat Bereitschaftsdienst über 2 Wochen.
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#4

(22.10.2021, 18:52)Gast schrieb:  Bei mir sind es auch 5 Monate am Stück, nur Überstunden, sonst gibt es keine Vergütung... Keine Ausgleichsstunden etc...

An Weihnachten muss man Urlaub nehmen, aber man hat Bereitschaftsdienst über 2 Wochen.

Das ist unzulässig. Warum macht Ihr so etwas mit?
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#5

Was willst sonst tun ? Vors Arbeitsgericht ?
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#6

(22.10.2021, 20:59)Gast schrieb:  Was willst sonst tun ? Vors Arbeitsgericht ?

Wenn Rufbereitschaft angeordnet ist und Ihr auch ein Diensthandy erhaltet, dann gemäß TVöD bei der Personalabteilung abrechnen. Sollte keine Rufbereitschaft angeordnet sein, das Diensthandy nach Feierabend auf dem Bauhof lassen. Und private Nummern nicht rausgeben bzw. bei Anrufen nicht drangehen.

Das gilt so sinngemäß auch für Deinen Urlaub.
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#7

Urlaub und Rufbereitschaft schließen sich aus. Ansonsten sind 5 Wochen Rufbereitschaft durchaus möglich.
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#8

(22.10.2021, 21:22)Gast schrieb:  
(22.10.2021, 20:59)Hallo, muss der Arbeitgeber mir ein Handy für dieWinterdienst bereitschaft stellen?Oder muss ich meine private Nummer angeben?Gruß schrieb:  Was willst sonst tun ? Vors Arbeitsgericht ?

Wenn Rufbereitschaft angeordnet ist und Ihr auch ein Diensthandy erhaltet, dann gemäß TVöD bei der Personalabteilung abrechnen. Sollte keine Rufbereitschaft angeordnet sein, das Diensthandy nach Feierabend auf dem Bauhof lassen. Und private Nummern nicht rausgeben bzw. bei Anrufen nicht drangehen.

Das gilt so sinngemäß auch für Deinen Urlaub.
(22.10.2021, 21:22)Gast schrieb:  [quote pid="32781" dateline="1634929145"]
Was willst sonst tun ? Vors Arbeitsgericht ?

Wenn Rufbereitschaft angeordnet ist und Ihr auch ein Diensthandy erhaltet, dann gemäß TVöD bei der Personalabteilung abrechnen. Sollte keine Rufbereitschaft angeordnet sein, das Diensthandy nach Feierabend auf dem Bauhof lassen. Und private Nummern nicht rausgeben bzw. bei Anrufen nicht drangehen.

Das gilt so sinngemäß auch für Deinen Urlaub.
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