Ich kehre nach lange Krankheit zurück zu meinem Arbeitgeber. Er besteht darauf die Stelle anzunehmen, die ich vor der Erkrankung inne hatte. (Mobbing).
Darf ich das Angebot ablehnen?
Grundsätzlich ist nach der Arbeitsunfähigkeit die bisherige Aufgabe auf der bisherigen Stelle zu erfüllen. Der Arbeitgeber darf im Rahmen seines Direktionsrecht andere gleichwertige Tätigkeiten/Stellen zuweisen.
Ob der Arbeitnehmer darauf ausnahmsweise einen Anspruch hat, hängt vom Einzelfall und der Verfügbarkeit von Alternativen ab.
Eine Ablehnung ist riskant und sollte nur mit rechtlichem Rat erfolgen. Im Rahmen des BEM-Verfahrens sollte man darüber sprechen. Auch sonst gilt das Gespräch suchen.