Wiederkehr aus Elternzeit
#1

Eine Frage,
muss man als AG den AN anschreiben, bevor dieser nach 2 Jahren EZ wieder kommt?
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#2

Nur wenn es Dinge im Vorfeld zu klären gibt. Z.B. wenn der Arbeitnehmer nicht wissen kann wo/wann er am ersten Arbeitstag anfangen soll.
Nach der Elternzeit läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter. Wenn es keine neuen Informationen gibt, fängt der Arbeitnehmer zu unveränderten Bedingungen wieder an.

Grundsätzlich ist es für beide Seiten sinnvoll, aktiv den Kontakt zu suchen, um Dinge zu klären. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es für keine der beiden Seiten.
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