Wiederholte Wohnungsgeberbestätigung
#1

Muss/Darf ich als Vermieter einem Mieter/Mitbewohner eine erneute Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, wenn er an gleicher Adresse bereits seit einigen Jahren gemeldet ist laut Ausweis, nach eigenen Angaben jedoch zwischenzeitlich ausgezogen war? Oder gilt hier die alte WGB noch, da er sich nie irgendwo anders angemeldet hatte?
Zitieren
#2

Wenn er immer dort gewohnt hat und gemeldet war, braucht der Mieter keine neue Wohnungsgeberbestätigung. Wenn der Mieter zwischendurch einen anderen Wohnsitz genommen hat, dann braucht es eine neue Bescheinigung. Der Vermieter muss diese dann ausstellen. Auch sonst dürfte eine solche Bescheinigung ausstellen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst