Wiedereingliederung nach Krankschreibung
#1

Guten Morgen und Hallo, Zusammen ! 

Kann ein Arzt eine Wiedereingliederung nach längerer Krankschreibung verweigern ? 
Nicht deshalb, weil er die betreffende Person noch nicht für arbeitsfähig hält, sondern weil er einfach keinen Bock auf den Papierkram / Verwaltungsakt hat ? 

Bis zu welchem Zeitpunkt muss während einer laufenden Krankschreibung der Wiedereingliederungsantrag sowie eine Folgebescheinigung der Krankschreibung beim Arbeitgeber vorliegen ? 
Dieser hat seinen Dienstsitz nicht im selben Bundesland. 

Vielen herzlichen Dank. 

Mit freundlichen Grüßen 

Annemie_0815
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#2

Wenn der Hausarzt keine Lust dazu hat, kann dies auch der Betriebsarzt verordnen, die Folgebescheinigung ist am letzten AU Tag vorzulegen, es darf zu keinen Unterbrechungen kommen, der Antrag auf Wiedereingliederung sollte früher eingereicht werden, da der Arbeitgeber zustimmen muss.
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