Mein Arbeitgeber hatte mir nach meiner Wiedereingliederung Urlaub gegeben. Nun teilte er mir heute mit, es ginge nicht, weil ich erst ein paar Tage wieder arbeiten müsste. Danach könnte ich evtl. Urlaub bekommen. Ist das korrekt?
Grundsätzlich ist Urlaub direkt nach der Wiedereingliederung möglich. Der Arbeitgeber wird aber sich sicher sein wollen, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorbei ist. Je nach Modell der Wiedereingliederung mag er daran Zweifel haben und deshalb ein paar Tage normale Arbeit erforderlich finden. Das ist aber nicht ohne weiteres ein Grund, genehmigten Urlaub zu streichen. Ob man deshalb einen Urlaubsantrag ablehnen kann, hängt auch von den Details ab.