Wiedereingliederung nach Krankheit
#1

Kann ein Personalrat der Wiedereingliederung nach Krankheit, z.B. Hamburger Modell widersprechen oder diese verzögern?
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#2

Wiedereingliederung ist eine Vereinbarung zwischen einer Person und der Dienststelle, die aber für den Arbeitgeber kein MUSS darstellt. Der Personalrat ist grundsätzlich erst einmal nicht zu beteiligen, d.h. er kann auch von seiner Seite aus dem nicht widersprechen bzw. dieser widersprechen.
Gruß Blauer
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#3

Grundsätzlich ist der PR verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Dienstfrieden beeinträchtigt. Dazu zählt m.E. nach auch ein Widersprechen des PR gegen eine Wiedereingliederung.
Der PR hat z.B. nach § 68 Abs. 1 Nr. BPersVG bzw. entsprechend den Ländergesetzen die Aufgabe, di Eingliederung zu fördern und eben nicht zu behindern.
Ich halte es für sinnvoll, wenn in den Verwaltungen ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) zwischen dem PR und dem Dienstherrn vereinbart wird.
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