Wiederaufnahme Vollzeit nach langjähriger Teilzeit
#1

Mein Kind vollendet in diesem Jahr das 18. Lebensjahr. Ich bin davon ausgegangen, dass ich dann wieder Vollzeit arbeite, was ich auch möchte. Mein Personalrat kann gar nichts dazu sagen. Von der Personalabteilung hab ich die Auskunft erhalten, dass das nicht so ist, da dienstliche Gründe entgegenstehen. Der Grund ist der Stellenplan, der während meines Erziehungsurlaubes geändert wurde; vor der Geburt war ich in Vollzeit und seit 1998 habe ich nur noch 19,75 Std. / Woche. (Von diesen Bezügen lässt sich jetzt mittlerweile kaum noch leben.) Für die Beantragung der Teilzeit gab es in der Vergangenheit hier keinen Vordruck, sondern musste formlos erfolgen.
Was kann ich denn machen, um wieder in Vollzeit tätig zu sein? Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle oder Urteile dazu? Ich komme aus Schleswig-Holstein.
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#2

Du hast keinen Anspruch auf eine Vollzeitstelle und wenn der Arbeitgeber nicht will, hast Du schlechte Karten.

Aus diesem Grund hat meine Kollegin ihre Stundenreduzierung befristet mit der Option der Verlängerung. Wenn sie irgendwann wieder Vollzeit arbeiten will, verlängert sie einfach den Vertrag über die Stundenreduzierung nicht und gut ist.
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#3

die Bundesregierung will evtl. dafür sorgen, dass ein Rückkehrrecht zu Vollzeit gesetzlich geregelt wird. Aber solche Ideen dauern natürlich und werden nicht so schnell umgesetzt.
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