Wieviel Resturlaub bei Änderung von Teilzeit auf Vollzeit?
#1

Hallo,
ich bin Justizbeamtin in Baden-Württemberg und arbeite derzeit Teilzeit (50%), also 20,5 Std./Woche verteilt auf 4 Arbeitstage. Mein derzeitiger Urlaubsanspruch wurde so berechnet: 6 Wochen Urlaub pro Jahr verteilt auf 4 Arbeitstage = 24 Tage pro Jahr

Ich habe derzeit noch 23 Tage Resturlaub als Teilzeitkraft für dieses Jahr, wären also 5 Wochen Urlaub + 3 Tage.

Nun ist es so, dass ich im Januar 2010 die Behörde wechsle und dann auf 90 % aufstocke, also dann ca. 37 Std./Woche an 5 Arbeitstagen.

Nun hat mir die zuständige Beamtin mitgeteilt, dass mein derzeitiger Jahres-Resturlaub umgerechnet werden müsste und ich somit nur 12 Resturlaubstage (23:2= 11,5 Tage - aufgerundet 12) an die neue Behörde übertragen könne.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Umrechnung so stimmt.

Vielmehr müsste es doch so sein, dass die etwas über 5 Wochen Urlaub auf die 5 Arbeitstage/Woche umgerechnet werden müssten - also
5 Wochen x 5 Arbeitstage = 25 Tage + (Umrechnung der anderen 3 Tage)

Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank schon mal

Mit freundlichen Grüßen
Sonja
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