Wie würdet ihr diese Stellenbeschreibung bewerten?
#1

Hallo zusammen, 

Wie würdet ihr diese Stelle bewerten, mit welcher Entgeltgruppe?

Prüfung und Genehmigungen von Entwässerungsanträgen  33%

Abnahme und Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie von dezentralen Behandlungsanlagen 14%

Beratung von Grundstückseigentümern, Bauherren, Architekten und Fachplanlern über Grundstücksentwässerung und Regenbewirtschaftung, für eine genehmigungsfähige Umsetzung. 12%

Stellungnahme und Prüfung bei wasserrechtlichen Verfahren und Zusammenarbeit mit Fachbehörden. 6%

Entscheidung aller eingereichten Bauanträge, ob ein Entwässerungsgesuch verpflichtend oder antragsfrei ist
Überwachung und Kontrolle Indirekteinleiter Kataster. 9%

Abnahme von Regen- und Schmutzwasserkanälen bei Erschließung von Neubaugebieten und Sanierungen 6%
 
Kontrolle, Ermittlung und erstellen der Abgabeerklärung für das Einleiten von Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen 
sowie Einleitung von Bußgeldverfahren 2%
 
Ermitteln des Jahrestrockenwetterabflusses der Gemeinde  2%
 
Prüfen und Festlegen der Niederschlagswassergebühr 4%

Betreuung der Kanalnetzunterhaltung, Kanalreinigung, TV-Untersuchungen 2%

Einweisen und Überwachung von Fremdfirmen 2%

Beschaffung der notwendigen Betriebsmittel, Ausrüstung und Ersatzteile im Bereich der zugeordneten Kompetenz. 2%
 
Entscheidung und Maßnahmen bei Betriebsstörungen und außerordentlichen Ereignissen Kläranlage und Verbandsgebiet 2%
 
Arbeiten in allen Bereichen der Klärtechnik einschließlich Laboranalytik 2%
 
Regelmäßige Teilnahme am Bereitschaftsdienst mit Wochenenddienst und Rufbereitschaft 2%
 
 
Vielen Dank und Grüße
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#2

Ich bin kein Experte für die Bewertung von Stellen. Aber bei uns nimmt ähnliche Aufgaben ein Techniker wahr, der Entgeltgruppe 9b TVöD bekommt.
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#3

Nach Prüfung meiner Stellenbeschreibung von einer externen Agentur, bin ich laut Aussage (Personalamt) gerade so in die Entgeltgruppe 7 gekommen.

Eigentlich schon ein Witz, kann ich das jetzt erst mal so unterschreiben und später vielleicht eine neue Prüfung oder eine Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen?

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung und kann mir sagen ob das ganze von Erfolg gekrönt ist?

Grüße
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