Wie oft habt ihr Rufbereitschaft im Bauhof?
#1

Wie oft habt ihr Bereitschaft?
Mich würde es mal interessieren, wie es in anderen Bauhöfen abläuft..

Ich hab eine Woche Dienst, und dann eine Woche meine Ruhe vom Winterdienst.
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#2

Sollte möglichst gleichmäßig verteilt werden. Hängt dann halt von der Zahl der Mitarbeiter ab, die Bereitschaftsdienst leisten können (sind ja nicht alle geeignet / haben es in ihren Arbeitsverträgen / Stellenbeschreibungen stehen). Wenn es eng wird hab ich auch mal 4 Wochen am Stück. Allerdings Rufbereitschaft! Bedeutet ich kann mich frei bewegen, muss erreichbar bleiben und bei Bedarf zur Störungsbeseitigung antanzen.
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#3

Wir sind zu fünft, habe ich Urlaub, muss aber morgens erreichbar sein, für Winterdienst, man kann gar nicht abschalten....nur wenn ich wegfliege.
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#4

(19.12.2023, 06:14)Gast schrieb:  Wir sind zu fünft, habe ich Urlaub, muss aber morgens erreichbar sein, für Winterdienst, man kann gar nicht abschalten....nur wenn ich wegfliege.
Funktioniert so aber nicht. Urlaub ist von 0-24 Uhr arbeitsfrei. Da muss sich keiner Bereit halten und auch niemand dauernd erreichbar sein. Du kannst fahren wohin Du willst und technisch gesehen auch durch den Genuss von diversen Getränken arbeitsunfähig sein.
Wenn Du auf Abruf stehst, hast Du Bereitschaft und keinen Urlaub. 
Mir wäre das als Vorgesetzter zu unsicher. Stell Dir vor, du gibst den Kollegen Urlaub und wenn Du die dann abrufen willst, ist die Hälfte am Bier trinken. 
Wenn ich die Mitarbeiter auf Abruf benötige, teile ich zur Bereitschaft ein. Mit allen Konsequenzen. Alles andere ist Käse.
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#5

Wir sind 9 Mitarbeiter auf dem Bauhof und haben ALLE vom 15.11.-31.3. Rufbereitschaft für den Winterdienst. Ausgenommen Urlaubs- und Krankheitstage.
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#6

Das ist doch gar nicht zulässig…
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#7

(20.12.2023, 12:16)Gast schrieb:  Wir sind 9 Mitarbeiter auf dem Bauhof und haben ALLE vom 15.11.-31.3. Rufbereitschaft für den Winterdienst. Ausgenommen Urlaubs- und Krankheitstage.

Hatten wir früher auch. Das war finanziell richtig lohnenswert. Da es in unserer Gegend tatsächlich meist nur wenige Wochen Winter gibt, wird mittlerweile Rufbereitschaft aber nur noch wetterabhängig für die Dauer von 3 bzw. 4 Tagen angeordnet.
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#8

Nun, wir bekommen für die Rufbereitschaft nichts, z.b. ich/ wir wohnen am Rhein, an Weihnachten 1.Weihnachtstag z.b. sollen wir raus, wenn der Chef anruft.

Ich brauch gar keinen Braten in die Röhre schieben. Und Bezahlt wird nichts.
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#9

(21.12.2023, 07:53)Gast schrieb:  Nun, wir bekommen für die Rufbereitschaft nichts, z.b. ich/ wir wohnen am Rhein, an Weihnachten 1.Weihnachtstag z.b. sollen wir raus, wenn der Chef anruft.

Ich brauch gar keinen Braten in die Röhre schieben. Und Bezahlt wird nichts.

Dann wehrt Euch doch dagegen. Dies widerspricht ja eindeutig dem TVöD. Entweder es ist Rufbereitschaft angeordnet, dann müsst Ihr erreichbar sein und es wird vergütet: 
https://www.kommunalforum.de/tvoed_rufbereitschaft.php

Oder es ist keine Rufbereitschaft angeordnet, dann seid Ihr auch nicht erreichbar und macht in Eurer Freizeit was Ihr wollt
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