Wie stimmt der Personalrat mit bei der Personalentwicklung?
Zum einen bei den jeweiligen Einzelmaßnahmen und ggf. bei bestimmten grundsätzlichen Ausgestaltungen. Hängt halt immer von den konkreten Inhalten des Konzeptes etc. ab.
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Als erstes ist maßgeblich, welches Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist.