Wer muss anwesend sein bei einem BEM-Gespräch?
#1

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit auf meinen Wunsch ein BEM-Gespräch. Die kam ohne Einladung. Ich meine irgendwo gehört zu haben dass bei einem BEM-Gespräch ein BEM-Beauftragter dabei sein muss. 
Bei mir war es nur der Betriebsrat (Schwerbehindertenbeauftragte) Fürsorgestelle, meine Chefin und der IFD.

Eine neutrale Person aus dem Unternehmen mit einer wohl angeblichen Weiterbildung zum BEM-Beauftragten war nicht anwesend.
Muss diese anwesend sein? Wenn ja wo steht dies? Gibt es evtl. dazu ein Gesetz? 
Da ich jetzt gekündigt habe und eine Umschulung machen werde, interessiert mich, ob dieses Gespräch überhaupt rechtswirksam war. 

Ich danke für eure Hilfe 

Chillkroete
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#2

Hallo Chillkroete

Es gibt keine so konkreten gesetzlichen Regelungen.
Aber kläre mit dem PR bzw. BR, ob es eine Vereinbarung zu BEM gibt, in der das geregelt ist.
Wenn nicht haben sie Hausaufgaben!

Grüße
Marcus
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#3

Schau mal hier rein
https://www.lwl.org/@@afiles/36107998/ha...ng_bem.pdf
Da steht eine Menge drin.

Solltet Ihr noch keine DV BEM haben, dann rate ich dringend dazu.
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