Wer beantragt Tätigkeiten für den TB?
#1

Guten Tag,

ich bin seit 2009 im Öffentlichen Dienst in einer Landesverwaltung tätig.
Eingruppiert mit E6. Ich habe eine Frage zur Übertragung von Tätigkeiten.

Ist es so, dass mein Chef/Fachbereichsleiter z.B. Tätigkeiten für mich beim AG beantragt?
Quasi per Antrag, dass (höherwertige) Tätigkeiten von mir ab einem bestimmten Datum ausgeführt werden sollen?
Ich diese dann im Anschluß offiziell übertragen bekomme und in meine Personakte/Tätigkeitsbeschreibung
aufgenommern werden?

Mir wurde in der Personalstelle etwas anderes mitgeteilt. Ich frage mich, wer denn sonst neue Tätigkeiten beantragt?

Mischa
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#2

(12.10.2022, 11:32)Gast schrieb:  Ist es so, dass mein Chef/Fachbereichsleiter z.B. Tätigkeiten für mich beim AG beantragt?
Quasi per Antrag, dass (höherwertige) Tätigkeiten von mir ab einem bestimmten Datum ausgeführt werden sollen?
Ich diese dann im Anschluß offiziell übertragen bekomme und in meine Personakte/Tätigkeitsbeschreibung
aufgenommern werden?

Mir wurde in der Personalstelle etwas anderes mitgeteilt. Ich frage mich, wer denn sonst neue Tätigkeiten beantragt?

Mischa
Hallo Mischa,

ich kann Dir folgendes sagen: mein Chef hatte mich gefragt, ob ich mir eine bestimmte Tätigkeit vorstellen kann, die aktuell bei uns frei war, weil ein Kollege gekündigt hatte.
Ich willigte ein und meine Chef setzte ein Schreiben auf und listete die Tätigkeit auf. Zeitgleich bat er mich, einen Überprüfung der Entgeltgruppe zu formulieren, die ich an den AG sendete. Monate vergingen, die Tätigkeiten mussten aber ausgeführt werden. Wir musste diverse Maile nachfragen. Das Gefühl entstand, dass man in der Diensstelle diese Tätigkeiten nicht übertragen wollte. Nach 8 Monaten kam dann eine Antwort, dass ich sie nicht machen darf. Ich ging dann vor Gericht, dort gab man meinem Chef recht. Ich bekam dann die Tätigkeiten übertragen und eine Höhergruppierung zugesprochen. Aber Du hast schon Recht, wer sonst außer der Chef des Fachbereichs beantragt die Tätigkeiten? Es kann nur die FB-Leitung sein
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#3

Wie die jeweilige Behörde es ausgestaltet ist unterschiedlich.

Lehrbuchmäßig wäre es, dass der Vorgesetzte aufzeigt, dass es Tätigkeiten gibt die derzeitig bzw. zukünftig nicht wahrgenommen werden können. Das Organisationsreferat prüft ob dies plausibel ist und entwickelt einen Vorschlag wie diese Aufgabe wahrgenommen werden kann (Umverteilung von Arbeit, Neubesetzung einer Stelle etc.). Soweit die Umverteilung der Arbeit daran scheitert, dass dadurch eine Höhergruppierung nötig wird, ist dann zu prüfen, ob eine entsprechend freie Wertigkeit zur Verfügung steht. Dann ist zu schauen wie man darüber entscheidet wer diese Aufgaben bekommt. Soweit es mehrere mögliche Kandidaten gibt ist ggf. eine interne Ausschreibung nötig (anhängig von den Regelungen und der Praxis der Behörde.)
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#4

(12.10.2022, 12:02)Gast schrieb:  Wie die jeweilige Behörde es ausgestaltet ist unterschiedlich.

Lehrbuchmäßig wäre es, dass der Vorgesetzte aufzeigt, dass es Tätigkeiten gibt die derzeitig bzw. zukünftig nicht wahrgenommen werden können. Das Organisationsreferat prüft ob dies plausibel ist und entwickelt einen Vorschlag wie diese Aufgabe wahrgenommen werden kann (Umverteilung von Arbeit, Neubesetzung einer Stelle etc.). Soweit die Umverteilung der Arbeit daran scheitert, dass dadurch eine Höhergruppierung nötig wird, ist dann zu prüfen, ob eine entsprechend freie Wertigkeit zur Verfügung steht. Dann ist zu schauen wie man darüber entscheidet wer diese Aufgaben bekommt. Soweit es mehrere mögliche Kandidaten gibt ist ggf. eine interne Ausschreibung nötig (anhängig von den Regelungen und der Praxis der Behörde.)
100%, genau so läuft es. So wird es in unserer Behörde auch gemacht. Es gibt ab und zu bestimme FB Leiter, die das Recht haben, höherwertige Tätigkeiten zu übergeben, dies ist dann mit der Dienststelle so vereinbart. Aber der FB Leiter ist derjenige, der aufzeigt, welche Tätigkeiten gebraucht bzw an wen übertragen werden sollen.
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