Welche Eingruppierung gilt für mich?
#1

Guten Tag!

Ich leite 2 Außenstellen (Betriebshöfe) einer niedersächsischen Landesbehörde, deren Aufgabe Natur- und Klimaschutz ist.

Ich habe in beiden Außenstellen zusammen Verantwortung für 14 Personen (ab Mitte 2026 sind es 16 oder 17 Personen). Ich habe die Aufgabe, die anstehenden Arbeiten einzuteilen und zu kontrollieren, ich kümmere mich alleine um Zeiterfassung, Stunden und Urlaubsverwaltung u.v.m.

Ich muss mit einer Kollegin zusammen die 10-Jahrespläne und die daraus resultierenden halbjährlichen Arbeitsprogramme erstellen und die Kollegen und Maschinen entsprechend einteilen.

Ich trage die Verantwortung für Maßnahmen  z.B. bei Neugestaltung von über 1/2 Mio. € jährlich, bei Pflege und Unterhaltung sind es ebenfalls etwa 1/2 Mio. € pro Jahr.

Darüber hinaus muss ich auf etwa 10.000 ha landeseigenen Flächen regelmäßig Kontrollen durchführen, ich muss für ca. 150 km die Verkehrssicherung des Straßenbegleitgrüns kontrollieren. Das ganze auf 2 Standorte verteilt.

Dazu kommen noch zahlreiche Abstimmungstermine mit 5 Landkreisen und sonstigen Akteuren des Naturschutzes.

Weitere Aufgaben bei Beschaffung, Dokumentation usw. möchte ich hier gar nicht weiter aufführen.

Für mich gilt der TV-L und habe einen Bachelorabschluss.

Wie schätzt ihr meine Eingruppierung ein?
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#2

Hallo!

Ich habe diese Frage gestellt aber leider noch keine Antwort erhalten.

Ich bin in der Entgeldgruppe E10 eingruppiert. Meint ihr, dass diese Eingruppierung in Ordnung ist bzw. zu den von mir beschriebenen Aufgaben passt?

Ich bitte um eure Einschätzungen/Antworten, danke!
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#3

Die Beschreibung der Tätigkeit ist zu grob um eine Eingruppierung abzuleiten. Ist klar welchen Abschnitt der Entgeltordnung der Arbeitgeber für die E10 zugrunde gelegt hat?
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#4

(03.03.2026, 13:18)Gast schrieb:  Die Beschreibung der Tätigkeit ist zu grob um eine Eingruppierung abzuleiten. Ist klar welchen Abschnitt der Entgeltordnung der Arbeitgeber für die E10 zugrunde gelegt hat?
Leider nein. Unsere Behörde ist leider so speziell in ihren Aufgaben, dass wir in der Entgeltordnung nicht aufgeführt werden.
Am ehesten vergleichbar dürfte der Punkt "9.3 Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben" sein...
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#5

"Am ehesten vergleichbar dürfte der Punkt "9.3 Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben" sein..."
Wenn es aber kein solcher Betrieb ist greifen ggf. die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale. Eine analoge Anwendung der speziellen Tätigkeitsmerkmale ist tariflich nicht vorgesehen. Als erstes muss man klären ob primär Verwaltungsdienst oder handwerklich. Bei den speziellen Tätigkeitsmerkmalen wäre noch Abschnitte wie Meister, Techniker oder Ingenieure zu prüfen.
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#6

(03.03.2026, 14:57)Gast schrieb:  "Am ehesten Vergleichbar dürfte der Punkt "9.3 Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben" sein..."
Wenn es aber kein solcher Betrieb ist greifen ggf. die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale. Eine analoge Anwendung der speziellen Tätigkeitsmerkmale ist tariflich nicht vorgesehen. Als erstes muss man klären ob primär Verwaltungsdienst oder Handwerklich. Bei den speziellen Tätigkeitsmerkmalen wäre noch Abschnitte wie Meister, Techniker oder Ingenieure zu prüfen.
Danke für den Hinweis: im Bereich "22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen" finde ich mich meine Aufgaben tatsächlich wieder. Von der Gruppierung her Richtung eher Richtung E12, da ich ja überwiegend besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten ausführe -> Personal- und Flächen- und Baustellenverantwortung.
Nur steht die tatsächliche Eingruppierung immer mit der Einschätzung meines Arbeitgebers zu meinen Aufgaben...
 Mir fällt es schwer eine konkrete Grenze zwischen besonderer Schwierigkeit oder Bedeutung, besonderer Schwierigkeit und Bedeutung bzw. überwiegend besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten zu ziehen. Meine Aufgaben sind nun mal sehr speziell, es gibt diese Position nur insgesamt 3x, wobei ich der einzige bin, der für 2 Außenstellen zuständig ist. Meine beiden Kollegen haben je eine Außenstelle mit nur 4-6 Kollegen und auch die Fläche ist nur halb so groß ...
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#7

Bisher wurden ja nicht einmal Tätigkeiten beschrieben die eindeutig E10 im Abschnitt "22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen" sind. Als solches ist eine Einschätzung zu den der Heraushebungsmerkmalen nicht mal grob möglich. WievieIe Ingeniere sind dir unterstellt?
Im Zweifelsfall wird man jemanden beauftragen müssen der sich mit Eingruppierung auskennt.

Alternativ kann man sich auch auf Tätigkeiten bewerben, welche die angestrebte Eingruppierung versprechen.

Vielleicht ist der Arbeitgeber auch bereit seine Erwägungen zur Eingruppierung zu erläutern. Oder der PR fordert entsprechende Informationen an.
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