23.02.2015, 14:16
Folgendes Szenario:
Weiterbildung eines Angestellten an der Beamtenfachhochschule.
Durch Ernennung wird aus dem Angestelltenverhältnis ein Beamtenanwärterverhältnis.
Zur Zeit ist der Angestellte E 6 eingruppiert.
Als Anwärtergrundbetrag ist A9 – A11 vorgesehen.
Dies würde während der Ausbildung eine ca. 600 Euro monatliche Gehaltsreduzierung implizieren.
Gibt es eine Art Bestandsschutzregelung bei dem oben geschilderten Fall? Falls diese Möglichkeit nicht besteht, gibt es eine gesetzliche Grundlage weiterhin die Entgeltstufe während der Ausbildung zum Beamten zu erhalten?
Danke für die Antworten.
Weiterbildung eines Angestellten an der Beamtenfachhochschule.
Durch Ernennung wird aus dem Angestelltenverhältnis ein Beamtenanwärterverhältnis.
Zur Zeit ist der Angestellte E 6 eingruppiert.
Als Anwärtergrundbetrag ist A9 – A11 vorgesehen.
Dies würde während der Ausbildung eine ca. 600 Euro monatliche Gehaltsreduzierung implizieren.
Gibt es eine Art Bestandsschutzregelung bei dem oben geschilderten Fall? Falls diese Möglichkeit nicht besteht, gibt es eine gesetzliche Grundlage weiterhin die Entgeltstufe während der Ausbildung zum Beamten zu erhalten?
Danke für die Antworten.