Weiterbildung als Erzieher im öffentlichen Dienst
#1

Hallo an alle,
ich bin neu in einer Kita der Stadt angekommen und habe Interesse an einer Weiterbildung teilzunehmen. Die Kollegen sagten zu mir, dass es nur zwei Weiterbildungen im Jahr für uns gibt und diese jedes Jahr das gleiche Thema behandeln. Ich bin der Meinung dass man sich als Erzieher differenziert weiterbilden sollte, um in allen Bereichen professionell arbeiten zu können. Stehen mir als Erzieher im TVöD mehr Weiterbildungen zu? Bzw wie viel kann von den Kosten übernommen werden?
LG
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#2

Im TVöD ist dies nicht eindeutig geregelt. Es kommt immer darauf an, was die Stadt und die Leitung sich so vorstellen.
Bei uns entscheidet die Leitung mit den Mitarbeitern, wie sie das Budget einsetzen, welches der Kita zur Verfügung steht. Die Stadt gibt ein Gesamtbudget vor, in dem die Leitung dann selbst entscheiden kann, wie sie es einsetzt.
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#3

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Mein Träger will zwar die Kosten übernehmen, aber die Tage seien Privatvergnügen... Mir scheint, wenn im Vertrag nichts wirklich eindeutig drin steht, kann der Träger machen, was er will. In manchen Bundesländern (z.B Baden Württemberg) gibt es ein Recht auf Weiterbildungstage, aber über die Kosten steht da nichts....
Ich bin tatsächlich kurz davor, meinem Träger mit Kündigung zu "drohen". In den neuen Stellenausschreibungen steht nämlich immer was drin, von: Förderung bei Fortbildungen...
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#4

(23.03.2026, 18:24)Karina schrieb:  Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Mein Träger will zwar die Kosten übernehmen, aber die Tage seien Privatvergnügen... Mir scheint, wenn im Vertrag nichts wirklich eindeutig drin steht, kann der Träger machen, was er will. In manchen Bundesländern (z.B Baden Württemberg) gibt es ein Recht auf Weiterbildungstage, aber über die Kosten steht da nichts....
Ich bin tatsächlich kurz davor, meinem Träger mit Kündigung zu "drohen". In den neuen Stellenausschreibungen steht nämlich immer was drin, von: Förderung bei Fortbildungen...
Statt des Privatvergnügens könnte man, je nach Bundesland, auch den bezahlten, gesetzlichen Bildungsurlaub von 5 Tagen bzw. 10 Tagen in 2 Jahren einsetzen ;-)
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#5

Bildungsurlaub wäre vielleicht möglich, aber leider ist die Fortbildung freitags (mein sowieso freier Tag), Samstag und Sonntag. Mein Träger sagtToungueech gehabt. Wird nicht als Arbeitszeit anerkannt...
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