Weiterbeschäftigung in einem anderen Tätigkeitsfeld
#1

Hallo, 
ich habe ein besonderes Problem :

Ich bin seit 27 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt in der Verwaltung im Finanzwesen. Da es zu Problemen bei der Arbeit kam, weil ich nicht mehr konzentriert arbeiten konnte, habe ich eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung erhalten.

Nun bietet man mir an, dass ich in der Ortsbücherei und/oder in der Schulbetreuung Weiterbeschäftigung erhalten kann. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob man mich hier runterstufen kann. Ich nehme an, es wird ein neuer Arbeitsvertrag geschrieben. Da die Qualifikation im Finanzwesen sicherlich höher eingestuft ist, als in den anderen Bereichen, frage ich mich, ob ich wegen langjähriger Beschäftigung weiterhin in der Gehaltsstufe bleibe, bzw. Anspruch darauf habe. Der Wortlaut im Schreiben des Arbeitgebers lautete auf "Weiterbeschäftigung". Der für mich zuständige Gewerkschaftssekretär bei Verdi, der das wissen könnte, befindet sich bis nach Ostern im Urlaub und die Gemeinde will zügig Antwort von mir, ob ich daran Interesse habe. (Obwohl ich mich noch in der Klinik befinde, bin seit 3, 5 Monaten im Krankenstand). Eine Mitarbeiterin in meinem Arbeitsbereich will ihre Arbeitszeit reduzieren und deswegen soll umstrukturiert werden. Wahrscheinlich wollen sie aus deren Reduzierung und meinem Teilzeit Arbeitsplatz eine Vollzeitstelle schaffen. Kann mir hier Jemand Auskunft erteilen...?

Freundliche Grüße
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#2

Das klingt danach als wolle der Arbeitgeber den bestehenden Arbeitsvertrag hinsichtlich der auszuübenden Tätigkeit ändern. Sofern ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, folgt automatisch die entsprechende Eingruppierung („Tarifautomatik“). Es ist zu vermuten, dass diese wohl (deutlich) geringer ausfällt als die bisherige. Möglich ist auch die Beendigung des bisherigen und Abschluss eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Dies wäre aber grundsätzlich nachteilig für die Stufenzuordnung in der „neuen“ Entgeltgruppe, die dann wohl die Stufe 1 bedeuten würde (mangels einschlägiger Berufserfahrung).
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#3

Guten Morgen,

..."Abmahnung mit Kündigungsandrohung"...

Frage: Wurde ihnen ein BEM ( betriebliche Eingliederungsmanagement) angeboten resp. ein BEM durchgeführt (§ 84 Abs. 2 SGB IX)?
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, sozial gerechtfertigt. Soll heißen, Sie haben das BEM abgelehnt.
Hat Ihr Arbeitgeber ein BEM deshalb nicht durchgeführt, weil Sie nicht eingewilligt haben, kommt es darauf an, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen zuvor die Ziele des BEM sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hingewiesen hatte. Die Belehrung nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX gehört zu einem regelkonformen Ersuchen.
Die Idee des BEM ist es, den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung zu erhalten. Ziel ist nicht, die Schwierigkeiten auf einfachem Wege durch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu lösen. Sollten Sie bereits das 40. Lebensjahr überschritten haben( ich gehe einmal davon aus) schauen Sie sich bitte einmal den § 34 Abs. 2 TVöD (Tarifgebiet West) an (Unkündbarkeitsregelung). Wenden Sie aber auf jeden Fall an Ihren zuständigen Personalrat oder an Ver.di.

In diesem Sinne
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#4

Wie ist denn die aktuelle Eingruppierung?
Du kannst deine Zustimmung ja an Aufgaben der gleichen Entgeltgruppe oder weiterhin Bezahlung nach Entgeltgruppe koppeln.
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#5

Bin TVÖD 6, Stufe 6 eingegliedert. Ich vermute, die Aufgaben in den anderen Bereichen sind weniger anspruchsvoll und deswegen schlechter bezahlt. Vielleicht muss man versuchen, zu verhandeln, notfalls mit Hilfe von Ver.di.
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#6

(30.03.2022, 11:06)Gast schrieb:  Das klingt danach als wolle der Arbeitgeber den bestehenden Arbeitsvertrag hinsichtlich der auszuübenden Tätigkeit ändern. Sofern ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, folgt automatisch die entsprechende Eingruppierung („Tarifautomatik“). Es ist zu vermuten, dass diese wohl (deutlich) geringer ausfällt als die bisherige. Möglich ist auch die Beendigung des bisherigen und Abschluss eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Dies wäre aber grundsätzlich nachteilig für die Stufenzuordnung in der „neuen“ Entgeltgruppe, die dann wohl die Stufe 1 bedeuten würde (mangels einschlägiger Berufserfahrung).

Ja, ich habe den Eindruck, dass der Arbeitgeber mich auf elegante Art und Weise loswerden möchte... also dass ich ein geringes Gehalt angeboten bekomme, damit ich dann freiwillig gehe. Nach dem Motto: friss oder stirb
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#7

Hier wäre wohl das Sinnvollste, umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, um die eigene Rechtsposition, aber auch die eigene Sicht der Dinge durch einen "unbeteiligten Dritten", mal analyiseren zu lassen. Bei einer so elementaren Entscheidung hinsichtlich der beruflichen Zukunft (und der finanziellen Auswirkungen!) wären die hierfür zu leistenden Kosten wohl gut investiert.
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