Maximale Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber bei zwei Arbeitsverträgen
#1

Hallo zusammen, 
ich bin Vollzeit bei einer Kommune tätig mit 39 Stunden. Zusätzlich wurde mir von der Fachbereichs Leitung eine befristete zusätzliche Tätigkeit mit 7,5 Stunden in einer höheren Gehaltsgruppe angeboten, die klar von meiner sonstigen Tätigkeit abgegrenzt ist. Ich würde das sehr gerne annehmen. Die Personalabteilung ist allerdings der Auffassung, ich dürfe nicht mehr als 39 Stunden pro Woche bzw. 8 Stunden pro Arbeitstag arbeiten beim gleichen Arbeitgeber arbeiten oder müsse sonst Ausgleichstage frei nehmen. Ich gehe davon aus, dass ich die WERKtägliche Arbeitszeit (Mo- Sa) von 8 Stunden nicht überschreite und nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeite und somit alles o. K. wäre. Was ist korrekt?
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#2

Laut Arbeitszeitgesetz darf man max. 10 Stunden/Tag arbeiten und 48 Stunden pro Woche. Daneben ist die Ruhezeit von 11 Stunden zu beachten.
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#3

Ja, ich gehe auch davon aus, dass ich das darf. Die Personalabteilung lehnt das ab, weil es dem TVöD widerspreche???
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