29.08.2025, 16:06
Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt: Arbeitnehmer hat unter Anrechnung von Vorzeiten (Arbeitgeber A) bei Arbeitgeber B ein 25-jähriges Jubiläum gefeiert (TVöD-V). Später ist er ausgeschieden und zum Arbeitgeber C öffentlicher Dienst gewechselt. Dann erfolgte die Rückkehr zum Arbeitgeber B, bei dem er das 25-jährige Arbeitsjubiläum gefeiert hat. Alle Wechsel erfolgten im unmittelbaren Anschluss. Ich bin der Meinung, dass folgende Zeiten wie folgt zu berücksichtigen sind:
- Beschäftigungszeit Arbeitgeber A ---- nein
- 1. Beschäftigungszeit Arbeitgeber B ------ ja
- Beschäftigungszeit Arbeitgeber C ------ ja
- 2. Beschäftigungszeit Arbeitgeber B ------ ja
Seht Ihr es genauso?
ich habe folgenden Sachverhalt: Arbeitnehmer hat unter Anrechnung von Vorzeiten (Arbeitgeber A) bei Arbeitgeber B ein 25-jähriges Jubiläum gefeiert (TVöD-V). Später ist er ausgeschieden und zum Arbeitgeber C öffentlicher Dienst gewechselt. Dann erfolgte die Rückkehr zum Arbeitgeber B, bei dem er das 25-jährige Arbeitsjubiläum gefeiert hat. Alle Wechsel erfolgten im unmittelbaren Anschluss. Ich bin der Meinung, dass folgende Zeiten wie folgt zu berücksichtigen sind:
- Beschäftigungszeit Arbeitgeber A ---- nein
- 1. Beschäftigungszeit Arbeitgeber B ------ ja
- Beschäftigungszeit Arbeitgeber C ------ ja
- 2. Beschäftigungszeit Arbeitgeber B ------ ja
Seht Ihr es genauso?