Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?
#1

Hallo zusammen, habe Ende Nov Weihnachtsgeld erhalten.
Wann darf man frühestens kündigen, um sicher zu gehen, dass man nix zurückzahlen muss?
Tvöd im Bundesland Bayern
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#2

Hinsichtlich der Jahressonderzahlung nach TVöD reicht es aus, dass das Arbeitsverhältnis am 1.12. des Jahres noch bestand hatte. Eine Kündigung zum 2.12 (die grundsätzlich nicht möglich ist) wäre unschädlich gewesen. Jeder spätere Termin wäre natürlich auch ok.
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#3

Habe noch nicht gekündigt, also muss ich nichts zurückzahlen?
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#4

(08.12.2025, 15:20)Gast schrieb:  Habe noch nicht gekündigt, also muss ich nichts zurückzahlen?
Zumindest nicht wegen der Kündigung.
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#5

Hallo, dieselbe Frage betrifft mich, möchte gerne im Febr.kundigen. Habe ende Nov.Weihnachtsgeld bekommen und ende Dez.eine Prämie, wann kann ich sicher da raus?
Laut Kollegen erst zum 1.6?
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#6

(03.01.2026, 09:01)Gast schrieb:  Hallo, dieselbe Frage betrifft mich, möchte gerne im Febr.kundigen. Habe ende Nov.Weihnachtsgeld bekommen und ende Dez.eine Prämie, wann kann ich sicher da raus.
Laut kollegen erst zum 1.6?

Was für ein Tarifvertrag (bzw. wie ist das Weihnachtsgelt geregelt oder ist die Jahressonderzahlung nach TVöD gemeint) und was für eine Prämie?
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#7

Ja richtig, Jahressonderzahlung tvöd
Und im Dezember Lob Leistungsprämie
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