Wegfall des Grundes bei § 29 - Was tun?
#1

Guten Tag,

ich bin zur Zeit nach § 29 mit Verzicht auf das Entgelt freigestellt.

Meine Frau wurde stationär aufgenommen um operiert zu werden.

Da wir zu Hause Kinder zwischen 0-6 haben wurde ich freigestellt.

Das Entgelt zahlt in dem Fall ja die Krankenkasse.

Jetzt wurde nach einem 3-tägigen stationären Aufenthalt meine Frau entlassen und die OP verschoben. Ich bin weiterhin freigestellt, laut dem Personal in der Verwaltung hat mein Antrag weiterhin bestand.

Gibt es eine Möglichkeit da rauszukommen, da ich für die Zeit der Freistellung ja kein Entgelt erhalte.

Grüße und Danke
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#2

§ 29 TVöD (Arbeitsbefreiung) sieht keinen Verzicht auf das Entgelt vor, sondern das Entgelt wird weiter gezahlt.

Meinst Du vielleicht § 28 TVöD (Sonderurlaub) ?
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#3

Also das Dokument das ich ausgefüllt habe sieht folgender Maße aus;

"Antrag auf Gewährung von Arbeitsbefreiung unter Verzicht auf das Entgelt (gemäß § 29 TvöD)"
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#4

Ah, sorry, der § 29 Abs.3 Satz 2 TVöD gibt tatsächlich die Möglichkeit, auf das Entgelt zu verzichten. Wobei ich mir hier auch die Fälle des Absatzes 1 mit Entgeltfortzahlung hätte vorstellen können.

Tja, ich würde kurz per Mail den Sachverhalt schildern und um Rücknahme der entgeltlosen Befreiung ab dem xx.xx.xx bitten. Was soll daran falsch sein?

Aber vielleicht nochmal auf die Antwort eines Experten warten...
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