Wechselschichtzulage
#1

Können Nachtbereitschaftsdienste im TVöD SuE im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als dritte Schicht zur Beanspruchung der Wechselschichtzulage herangezogen werden?
Die Bereitschaft wird ja nur mit 25% bezahlt. (8 Std. Bereitschaft = 2 Std. Lohn)
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#2

Ist es Bereitschaft oder Rufbereitschaft? 25% deuten auf Rufbereitschaft hin. Dann ist es keine Schicht im Sinne Wechselschicht.
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#3

Der Arbeitnehmer befindet sich dabei dauerhaft in der Wohgruppe.
Die gesamte Schicht beginnt 18 Uhr und endet um 8 Uhr am nächsten morgen.
Dienstzeit 18 bis 22 Uhr (4 Std.) 22 bis 6 Uhr Nachtb. (2 Std.) 6 bis 8 Uhr (2 Std.)
Gesamt 8 Std.
Die NB ist eigentlich die geplante Nachtruhe. Sie wird aber regelmäßig durch die Kinder unterbrochen.
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#4

Es kommt seht auf die Details ab. Aber tendenziell wohl eher kein Anspruch. Siehe z.B. BAG Urteil 10 AZR 255/10 vom 18.05.2011. Was bedeutet regelmäßig und in welchen Umfang wird die Nachtruhe unterbrochen?
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