Können Nachtbereitschaftsdienste im TVöD SuE im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als dritte Schicht zur Beanspruchung der Wechselschichtzulage herangezogen werden?
Die Bereitschaft wird ja nur mit 25% bezahlt. (8 Std. Bereitschaft = 2 Std. Lohn)
Ist es Bereitschaft oder Rufbereitschaft? 25% deuten auf Rufbereitschaft hin. Dann ist es keine Schicht im Sinne Wechselschicht.
Der Arbeitnehmer befindet sich dabei dauerhaft in der Wohgruppe.
Die gesamte Schicht beginnt 18 Uhr und endet um 8 Uhr am nächsten morgen.
Dienstzeit 18 bis 22 Uhr (4 Std.) 22 bis 6 Uhr Nachtb. (2 Std.) 6 bis 8 Uhr (2 Std.)
Gesamt 8 Std.
Die NB ist eigentlich die geplante Nachtruhe. Sie wird aber regelmäßig durch die Kinder unterbrochen.
Es kommt seht auf die Details ab. Aber tendenziell wohl eher kein Anspruch. Siehe z.B. BAG Urteil 10 AZR 255/10 vom 18.05.2011. Was bedeutet regelmäßig und in welchen Umfang wird die Nachtruhe unterbrochen?