Wechsel von TV-V in TVÖD-E
#1

Hallo zusammen,
einer Bekannten war lange Zeit über den TV-V eingestellt. Jetzt gibt es bei ihrem Arbeitgeber, ein Zweckverband, die Umstellung zum TVÖD-E. Sie wird wahrscheinlich einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen. Meine Frage muß sie ihn unterschreiben bzw. kann es dadurch, wenn sie ihn unterschreibt, zu Verschlechterungen, kommen?
Vielen Dank
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#2

Grundsätzlich muss man einen Änderungsvertrag nicht unterschreiben. Dann gilt der alte Vertrag unverändert weiter. Wenn dort also die Anwendung TV-V geregelt ist gilt diese grundsätzlich weiter.
Wenn er unterschreibt gilt der TVöD, der teilweise schlechtere Regelungen als der TV-V enthält. Beim Vergleich zu beachten ist, dass die gleiche Tätigkeit im TVöD oft eine höhere Entgeltgruppe als im TV-V bringt.
Da es keine Regelungen im TVöD zur Überleitung aus dem TV-V gibt wäre ggf. darauf zu achten, dass klar geregelt wird wie die Überleitung erfolgt.
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#3

Vielen Dank für diese ausführliche und schnelle Beantwortung meiner Frage. Ich werde ihr es weitergeben und ihr raten einen Veränderungsvertrag nur dann zu unterschreiben wenn die Eingruppierung stimmt.
Nochmals vielen Dank
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#4

Man muss das Gesamtpaket anschauen. Z.B. bekommt man im TV-V mehr Jahressonderzahlung.
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