Wechsel vom Land zur Stadt-Stufeneingruppierung
#1

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche hier mal eurer Schwarmwissen.

Momentan bin ich beim Land angestellt in der EG 9 und habe mich auf eine Stelle vor Ort beworben EG 6.

So nun habe ich die mündliche Zusage erhalten, allerdings wollen die mich nur in der Stufe 1 eingruppieren, obwohl einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist. Zwar nicht genau diesselbe Stelle aber dafür hab ich ja höherwertige Sachen gemacht. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
Würde hier auf jedenfall verhandeln.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Zitieren
#2

Was sind es für Aufgaben in der E9 und was soll es in der E6 sein?
Höherwertig bedeutet nicht gleichzeitig auch einschlägige Berufserfahrung. Stufe 1 kann zutreffend sein. Ggf. muss man über die Anerkennung von förderlicher Berufserfahrung verhandeln. Darauf besteht aber kein Anspruch.
Zitieren
#3

Förderlichen Berufserfahrung hört sich gut an, also gäbe es dort Handlungsspielraum?
Ich bin jetzt in der Zuwendungsabrechnung unterschiedlicher Geldgeber/Drittmittel zuständig und die neue Aufgabe wären Angelegenheiten von Schule, Verbände usw. wo sich meine Erfahrung auf jedenfall gut einbringen lässt.
Zitieren
#4

Einschlägige Berufserfahrung kann ich da nicht erkennen.

Förderliche Berufserfahrung kann anerkannt werden. Voraussetzung ist ein Personalgewinnungsproblem (1. Du kommst nicht für weniger als Stufe X und 2. es fehlen andere geeignete Bewerber.) Siehe dazu § 16 (2) Satz 3 TVöD (VKA)
"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. "

Daneben kann man ggf. noch über § 16 (2a) TVöD (VKA) diskutieren. "
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeits-verhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt."
Zitieren
#5

Lieben Dank, dann werde ich mal mein Glück versuchen und es entsprechend formulieren
Zitieren
#6

Darf man fragen, warum sich jemand, der in der EG 9 eingruppiert ist, auf eine EG 6-Stelle bewirbt?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- EWR Land im öff. Dienst ein Problem?
- Stufeneingruppierung 9a
- Angestellt bei Bund/Kommune oder Land besser

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers