Wechsel im TVöD zum 1.6., wer zahlt Inflationsausgleich?
#1

Wenn ein Arbeitnehmer vom TVöD zum 1.6. in ein neues Arbeitsverhältnis im TVöD wechselt, wer zahlt dann die Prämie? Zum Einen gibt es die Aussage, dass im Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis (beim gleichen AG?) bestehen muss (Prämie kann also nicht vom alten AG nachträglich ausbezahlt werden), an anderer Stelle geht man vom Stichtag 1.5. aus. Welcher AG leistet  bei einem Wechsel nun die Zahlung oder entfällt dann die Prämie bei AG-Wechsel komplett? Das wäre für die Beschäftigten, die dauerhaft seit vielen Jahren im TVöD arbeiten nicht gerecht.
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#2

Der Arbeitgeber, wo das Arbeitsverhältnis am 1.5.23 bestand und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, zahlt den Einmalzahlung im Juni 23. Die monatlichen Zahlungen jeweils der aktuelle Arbeitgeber, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.
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#3

Lt. Verdi (online) muss jedoch auch im Bezugsmonat, also im Juni, ein Arbeitsverhältnis bestehen:

....Voraussetzung hierfür ist, dass ein Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Bezugsmonat besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat....

Das ist bei einer Kündigung/einem Wechsel ja nicht der Fall. Wo kann ich denn diese Information, dass es vom alten AG, bei dem man ab 1.5. beschäftigt war, kommt, nachlesen? Würde mich über die Quellenangabe sehr freuen.
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#4

"....Voraussetzung hierfür ist, dass ein Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Bezugsmonat besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat...."
Das ist die Voraussetzung für die monatlichen Zahlungen ab Juli nicht für die Einmalzahlung im Juni 23. Was verdi auch völlig korrekt auf der Seite schreibt. Man kann nicht einen einzelnen Satz aus dem Zusammenhang reizen.

Die Regelungen lassen sich im Entwurf des Tarifvertrags Inflationsausgleich nachlesen:
https://www.kommunalforum.de/oeffentlich...raemie.php
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