Wechsel des Dienstherren - Postbank Zoll
#1

Hallo zusammen,
ich hatte mich auf einen Dienstposten beim Hauptzollamt beworben und nach dem Eignungsfeststellungsverfahren eine schriftliche Zusage erhalten. Mein bisheriger Dienstherr hat den Wechsel dann blockiert, da angeblich in meinem aktuellen Arbeitsbereich Personal fehlen würde. Und das obwohl ich bereits im Vorfeld der Bewerbung meinen jetzigen Dienstherren informiert hatte, zudem wird derzeit sogar aktiv der Wechsel zu anderen Behörden beworben.
Ist eine derartige Absage überhaupt zulässig? Leider habe ich nur ausweichende Auskünfte bekommen, es scheint auch so, dass weder der zuständige Personalreferent wie auch der BR genaues Wissen über die rechtliche Situation haben.
Weiß jemand, ob man den Beamten ziehen lassen muss und kennt die entsprechende rechtliche Quelle?
Dankeschön im Voraus
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#2

Das halte ich für unzulässig. M.E. ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.
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#3

Aus Art. 12 (1) GG folgt nicht, dass der Dienstherr einem solchen Wechsel immer zustimmen muss. Ggf. müsste man eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. Das kann der Dienstherr letztlich nicht ablehnen.

Die Frage der Genehmigung der Dienstherrenwechseln ist eine Ermessensentscheidung. Dies kann ggf. gerichtlich überprüft werden. Wobei Personalmangel in einen bestimmten Aufgabenbereich ein Grund sein kann es abzulehnen.

Ggf. sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Dabei muss man sich dann die Regelungen für die Postbeamten anschauen. (Die Regelungen kenne ich nicht im Detail.)
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#4

Hallo,
was ist denn mit der "feindlichen" Übernahme?
Eine Ernennungsurkunde der neuen Behörde und schon ist der Wechsel perfekt oder hat sich da etwas geändert?
Vielleicht nicht die netteste Art, aber wenn sich der bisherige Dienstherr querstellt.
LG
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#5

Suchmaschine im Internet: "feindliche Übernahme Beamte". Schon ist Dir geholfen.
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#6

siehe unter § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz
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#7

Behörden werden nur selten eine feindliche Übernahme machen. Insbesondere bei einem mutmaßlich nicht mehr ganz jungen Beamten. Daneben wäre zu schauen ob eine solche neue Verbeamtung überhaupt noch möglich ist.
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