Meiner Recherche nach muss ein Mitarbeiter in die S8a wechseln und wir haben die Möglichkeit wegen über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Alter von über 55 Jahren eine individuelle Zulage zu zahlen, welche die Differenz ausgleicht. Welchen Betrag müssten wir hier vereinbaren?
Welcher Tarifvertrag?
Warum wechselt die Kitaleitung?
Eine Pflicht zur Zahlung einer Zulage besteht erstmal nicht. Ob die Möglichkeit zur Zahlung einer Zulage besteht hängt von den Gründen für die Übertragung der geänderten Aufgaben ab. Da der Arbeitgeber nicht einseitig niedrigwertige Aufgaben übertragen kann, muss er ggf. schauen wie er eine Lösung findet. Dabei sind ggf. haushaltsrechtliche oder zuwendungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Die Höhe des Betrags hängt von den Rahmenbedingungen und der Einigung mit dem Beschäftigten ab.