Wechsel 9b 9c TVöd aufgrund Stellenanforderung
#1

Hallo zusammen,
ich wollte mal nachhören, ob es jemanden gelungen ist, ohne rückwirkenden Antrag von 9b in 9c eingruppiert zu werden ohne dabei die Stelle zu wechseln.
Sachlage:
Den Antrag habe ich 2017 nicht gestellt. Jetzt sehe ich es aber nicht ein, dass Mitarbeiter genau die gleichen Aufgaben erledigen wie ich aber dafür besser bezahlt werden.
Wenn ich richtig informiert bin, richtet sich die Eingruppierung nach den Anforderungen der Stelle. Bei 9b und 9C sieht das wie folgt aus:
9b
Hochschulabschluss und entsprechende Tätigkeit
-gründlich, umfassende Fachlenntnisse und selbstständige Leistung
9c
Heraushebung: besonders verwantwortungsvolle Tätigkeit.

Da die Kollegen die mit 9c bezahlt werden ja die gleichen Aufgaben machen wie ich, kann doch hier irgendetwas nicht stimmen, im Sinne der Gleichbehandlung.
Gibt es hier schon Erfahrungswerte von anderen Stellen?
VG B.
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#2

Im Sinne der Gleichbehandlung hatte jeder die Möglichkeit bis 31.12.2017 einen Antrag zu stellen. Wer das nicht getan hat ist selber Schuld.
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#3

(30.04.2018, 13:27)Roland schrieb:  Im Sinne der Gleichbehandlung hatte jeder die Möglichkeit bis 31.12.2017 einen Antrag zu stellen. Wer das nicht getan hat ist selber Schuld.

Naja, so einfach ist das Thema leider nicht. Wenn man sich am Ende der dritten Stufe befand, war ein Antrag nicht unbedingt von Vorteil. Schon da bestand eine Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Mitarbeitern in anderen Stufen. Hier gegen Verdi und den Personalrat anzukommen war ein Ding der Unmöglichkeit. Daher würde es mich mal interessieren, ob im Nachhinein andere Lösungen gefunden wurden.
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#4

Die Tarifautomatik ist für das Ergebnis der Überleitung (und kein gestellter Antrag auf Höhergruppierung nach TVÜ) ausser Kraft gesetzt. Solange sich die auszuübende Tätigkeit nicht ändert bleibt es bei E9b auch wenn die Tätigkeiten nach E9c zu bewerten sind.
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#5

(30.04.2018, 14:04)Gast schrieb:  
(30.04.2018, 13:27)Roland schrieb:  Im Sinne der Gleichbehandlung hatte jeder die Möglichkeit bis 31.12.2017 einen Antrag zu stellen. Wer das nicht getan hat ist selber Schuld.

Naja, so einfach ist das Thema leider nicht. Wenn man sich am Ende der dritten Stufe befand, war ein Antrag nicht unbedingt von Vorteil. Schon da bestand eine Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Mitarbeitern in anderen Stufen. Hier gegen Verdi und den Personalrat anzukommen war ein Ding der Unmöglichkeit. Daher würde es mich mal interessieren, ob im Nachhinein andere Lösungen gefunden wurden.

Moin,

es gibt einen eindeutigen Tariftext mit § 29a und 29b TVÜ VKA. Es gibt damit eine vorgegebene Lösung der Tarifvertragsparteien. Die mag ungerecht empfunden werden, entscheidend ist aber die Rechtmäßigkeit. Vergleichbare Regelungen sind in anderen Tarifverträgen getroffen worden und mir ist kein Fall bekannt, in dem das erfolgreich im Streitverfahren vor den Arbeitsgerichten angegriffen wurde.

Grüße
1887
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