Was verdient ein Teilnehmer nach §16i SGB II bei der Stadt?
Die Frage ist so unklar. Es geht um einen Beschäftigten für den ein Zuschuss nach § 16i SGB II gewährt wird. Das Gehalt hängt -soweit der TVöD Anwendung findet- von der übertragenen Tätigkeit und ggf. Erfüllung von Voraussetzungen in der Person ab.