Ich habe eine MA, die kein Studium hat, aber die Tätigkeit sehr gut erledigt. Wie sehen Ausnahmen aus?
Es geht um Eingruppierung? In welche Entgeltgruppe? Bitte den Sachverhalt und die Frage etwas genauer beschreiben.
Zu Unterscheiden ist zwischen der Übertragung der Aufgabe und Eingruppierung. Grundsätzlich erlaubt der Tarifvertrag die Übertragung von Aufgaben auch ohne formale Qualifikation. Vorgaben macht ggf. der Arbeitgeber in der Ausschreibung.
Bei der Eingruppierung kann die formale Qualifikation eine Rolle spielen. Dabei kommt es auf den Abschnitt der Entgeltordnung, die Entgeltgruppe und die Fallgruppe an. Ein fehlendes Studium kann keine Auswirkungen haben (sei es das ein Studium tariflich gar nicht erforderlich ist oder das die Eigenschaft als sonstiger Beschäftigter erfüllt werden), zu einer Eingruppierung in eine um eine Entgeltgruppe abgesenkten Eingruppierung führen oder vereinzelt zu einer ggf. auch deutlich abgesenkten Eingruppierung führen (da wo Tätigkeitsmerkmale von Personen in der Tätigkeit von Qualifikation X ausgebraucht sind).